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Umzug nach Deutschland

Aufgrund der ständig wachsenden Globalisierung gibt es immer mehr Menschen, die aus beruflichen oder privaten Gründen nach Deutschland übersiedeln bzw. zurückkehren.
Der damit verbundene Vorteil, auch seine Fahrzeuge als Übersiedlungsgut nach Deutschland importieren zu können, sollte unbedingt ausgenutzt werden.
Da Übersiedlungsgut sowohl Einfuhrzoll als auch Einfuhrumsatzsteuer frei eingeführt werden kann, ergibt sich daraus ein teilweise erheblicher Preisvorteil gegenüber dem deutschen Automarkt.

Um sich für den abgabefreien Fahrzeugimport zu qualifizieren, müssen Sie

a)


b)
mindestens 12 aufeinander folgende Monate den Lebensmittelpunkt ausserhalb der EU gehabt haben, z.B. USA oder Kanada wenn von dort der Import stattfinden soll
und
das bzw. die Fahrzeuge müssen mindestens 6 Monate auf Ihren Namen zugelassen gewesen sein.

Um diese Voraussetzungen gegenüber den deutschen Zollbehörden belegen zu können, genügen die folgenden Unterlagen:
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Bescheinigung vom Arbeitgeber, und/oder
Immatrikulations-Bescheinigung der Universität, Hochschule oder Fortbildungsinstitutes, und/oder
Mietvertäge, und/oder
Visatechnisch Eintragungen in den Personalpapieren etc.
Bei staatlichen Angestellten genügt eine Bescheinigung vom Dienstherrn.


Zum Nachweis der Wohnsitzverlegung nach Deutschland wird die aktuelle Anmeldebescheinigung der örtlichen Einwohnermeldestelle benötigt. Diese Bescheinigung ist unbedingt nach dem Umzug einzuholen.

Besonderheiten

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Fahrzeuge können in Ausnahmefällen auch abgabefrei als Übersiedlungsgut importiert werden wenn Sie sich kürzer als 12 Monate im Ausland aufgehalten haben. Dies kann aber nur dann geschehen, wenn der Beteiligte gegenüber dem zuständigen Zollamt nachweisen kann, dass er zumindest die Absicht hatte, zwölf oder mehr Monate außerhalb der EG zu leben.
Werden Sie zum Beispiel ins Ausland versetzt für eine Dauer, die mehr als 12 Monate beträgt, nach 10 Monaten aber aufgrund einer Erkrankung nach Deutschland zurückkehren, wäre dies ein Grund für den abgabefreien Import.

Der Fahrzeug-Import als Übersiedlungsgut muß nicht zwingend bei der eigentlichen Übersiedlung geschehen. Bis 12 Monate nach dem Umzug nach Deutschland können Sie Ihr Fahrzeug zum abgabefreien Import anmelden.

Grundsätzlich müssen Übersiedlungsgüter nicht in einer Sendung eingeführt werden, Teillieferungen sind möglich. Die Nutzungs- oder Anmeldedauer bei Fahrzeugen muß jedoch zwingend sechs Monate vor der Übersiedlung betragen haben.

 

Unser Service
Wie auch bei allen anderen Fahrzeug-Importen wird mit der Einfuhr eine TüV-Abnahme nach §21 der STVZO mit der damit verbunden Erstellung der deutschen Fahrzeugpapiere fällig.
Auch die Verschiffung und die Verzollung als Übersiedlungsgut können wir direkt vor Ort erledigen. In enger Zusammenarbeit mit Ihrem Spediteur sind wir z.B. in der Lage, Ihr Fahrzeug direkt bei uns in Wuppertal aus dem See-Container entladen zu können. Eine prompte Gestellung beim hiesigen Zollamt inkl. Containerbeschau und anschließender Zollplomben-Entfernung erleichtert bzw. vergünstigt die Anlieferung der jeweiligen Fahrzeuge zu uns.

Gerne unterbreiten wir Ihnen ein entsprechendes Angebot.

Eine zur Erstellung der deutschen Fahrzeugpapiere notwendige Auskunft vom Kraftfahrtbundesamt können Sie hier beantragen: KBA-Auskunft

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